27.07.2009
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Glücksspielstaatsvertrag zur Eindämmung der Spielsucht

Der Glückspielstaatsvertrag sichert dem Staat das Monopol an Lotterien und Sportwetten zu, wenn er die Spielsucht bekämpft. Gewerbliche Spielvermittler wurden in ihrer Tätigkeit stark eingeschränkt. Privaten Sportwettenanbieter wurde die Tätigkeit untersagt. Das Ziel die Spielsucht zu bekämpfen wurde nicht erreicht. (…)

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