ZfWG: Ausnutzen von Softwarefehler straffrei? – der Gesetzgeber ist gefragt!
Von Claus Hambach, LL.M. und Dr. Bernd Berberich Das OLG Stuttgart hat – wie bereits das KG Berlin in einem vergleichbaren Fall – eine Strafbarkeit beim Ausnutzen eines Programmfehlers eines Geldspielautomaten verneint. In beiden Fällen wurde bei der Prüfung des Computerbetrugs maßgeblich darauf abgestellt, dass der Spieler nicht „täuschungsäquivalent“ handle, wenn das von ihm eingesetzte…